Das Land Rheinland-Pfalz hat die Burgruine Meistersel in der Pfalz rechtmäßig erworben. Das vom Land ausgeübte Vorkaufsrecht entspreche den gesetzlichen Anforderungen, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße.
Das Land hatte einem privaten Käufer die Ruine mit Hilfe des Vorkaufsrechts „weggeschnappt“, nachdem dieser sie für 5.000 Euro erworben hatte. Das Land hatte sein Einschreiten mit dem Denkmalschutz begründet. Für die Sanierung der Anlage sei ein sechsstelliger Betrag notwendig, dies sei von einem Privatbesitzer kaum zu leisten, so die Argumentation. Der ausgebootete Käufer wollte dies nicht hinnehmen und reichte Klage ein.
Denkmalschutz vor Privatinteressen
Das Gericht billigte nun das Vorgehen der Landesregierung: Die Meistersel sei ein unter Schutz gestelltes Kulturdenkmal von überörtlicher und kunsthistorischer Bedeutung. Das Denkmalschutz- und Denkmalpflegegesetz räume dem Land in solchen Fällen ein Vorkaufsrecht ein, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertige. Dies sei der Fall, denn mit der Übernahme der Ruine in das Eigentum des Landes solle deren Erhalt ermöglicht werden, so das Gericht.
Der vorige Besitzer der Ruine hatte den Zerfall nicht gestoppt. Die nahe Ramberg (Kreis Südliche Weinstraße) auf einem Felsen gelegene Meistersel gilt als eine der ältesten Burgen der Pfalz.