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Weiterhin ungewisse Zukunft für die Meistersel

Käufer der südpfälzischen Burgruine klagt gegen Land Rheinland-Pfalz – Auch in Sachsen ein Schloss erworben

Redakteur: Jürgen Müller RAMBERG/MAINZ.

Wie es mit der vom Verfall bedrohten Burgruine Meistersel weitergeht, steht weiter in den Sternen: Der private Kaufinteressent der Ruine will mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Neustadt verhindern, dass das Land Rheinland-Pfalz das Vorkaufsrecht ausübt.

Wie berichtet, hat der angehende Jurist Werner Caesar Linn aus Carlsberg bei Grünstadt die Meistersel im März für 5000 Euro gekauft. Danach war durch einen RHEINPFALZ-Bericht bekannt geworden, dass Linn 1999 auf einer Liste der „Pfalz-Partei“ kandidiert hatte, auf die der Verfassungsschutz wegen, so damals die Begründung, „rechtsextremistischer Bestrebungen“ ein Auge geworfen hatte. Auf der Liste waren mehrere Personen vertreten, deren Namen vorher und nachher auf NPD-Wahlvorschlägen auftauchten. Und der NPD-Landesvorsitzende Peter Marx erklärte Ende März 2006 gegenüber der RHEINPFALZ, dass seine Partei das Meistersel -Vorhaben Linns unterstütze und dass der Pfälzer bereits als Jurist für ihn tätig geworden sei. Linns Vater Werner, ein Frankenthaler Rechtsanwalt, hatte die „Pfalz-Partei“ gegründet und war später als Bundesvorsitzender einer „Partei des Volkes“ aufgetreten.

Diese Verbindungen des Meistersel -Kaufinteressenten zu rechtsextremistischen Kreisen führte das Mainzer Kulturministerium aber gerade nicht als Begründung an, als es Anfang Mai bekannt gab, von seinem Vorkaufsrecht für die südpfälzische Ruine Gebrauch zu machen. Vielmehr verwies es auf die Bestimmung des Denkmalschutzgesetzes, wonach ein solcher Zugriff dann zulässig ist, wenn ein geschütztes Kulturdenkmal von überregionaler Bedeutung erhalten werden soll. Das Ministerium erinnerte daran, dass der von Fachleuten seit Jahren beklagte Verfall dieses historisch bedeutsamen Monumentes deutlich die Notwendigkeit zügiger Sanierungsarbeiten aufzeige, für die ein sechsstelliger Euro-Betrag veranschlagt werde. Unausgesprochen standen damit Zweifel im Raum, ob der private Kaufinteressent dazu in der Lage wäre.

In dieser Sichtweise dürfte sich das Ministerium bestärkt fühlen, wenn es von den Erfahrungen des sächsischen Landesamtes für Denkmalpflege Kenntnis erlangt: Danach ist Werner Caesar Linn schon seit Ende Dezember 2002 Schlossherr, wie Ralf-Peter Pinkwart, der zuständige Gebietsreferent der Dresdner Behörde, gestern auf Anfrage bestätigte. Und zwar von Schloss Gauernitz, einer stattlichen dreiflügeligen Anlage mit Ehrenhof und Nebengebäuden, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts im Neorenaissance-Stil umgebaut wurde. Das Schloss ist nicht nur mit zahlreichen Gauben, Giebeln und Erkern geschmückt, sondern liegt auch idyllisch auf der linken Elbuferseite zwischen Dresden und Meißen.

Schlechte Erfahrungen mit Linn

Doch an dem Schmuckstück nagt seit langem der Zahn der Zeit. Deshalb nahm Pinkwart bei einem Gespräch mit Linn Anfang 2003 erleichtert zur Kenntnis, dass der Käufer „allem Anschein nach wusste, was eine denkmalgerechte Sanierung ausmacht“. Inzwischen ist der Gebietsreferent enttäuscht: „Wir haben schlechte Erfahrungen gemacht, die uns sehr stark daran zweifeln lassen, ob noch etwas unter der Eigentümerschaft von Herrn Linn passiert.“ Gegenüber der früheren Eigentümerin von Schloss Gauernitz, der Gemeindeverwaltung Klipphausen, habe das Landesamt deshalb schriftlich erklärt, dass man die dort angestrebte Rückabwicklung des Kaufvertrages unterstütze.

Offensichtlich, so Pinkwart weiter, habe es Linn „darauf angelegt, sich auf die Erlangung von Fördermitteln zu konzentrieren“. So seien mit noch von der Gemeinde als Voreigentümer beantragten Geldern, die im Zusammenhang mit dem Elbhochwasser des Jahres 2002 bereit standen, die Grundmauern ausgegraben worden. Doch dann sei es zwischen Linn und der Baufirma zum Streit gekommen. Nach RHEINPFALZ-Informationen prozessierte Linns Vater deshalb bis zum Oberlandesgericht Dresden. Als Folge dieser Streitigkeiten ruhen laut Pinkwart die Arbeiten seit 2004. Inzwischen würden mehrjährige Pflanzen in der nicht wiederverfüllten Grube wachsen, seien die erbrachten Teilleistungen offenbar nicht mehr zu gebrauchen. Weil aber an vielen Stellen der Anlage dringend Schäden behoben werden müssten, befinde sich dass Gebäude „in hoher Not“. Das Schloss sei „unmittelbar von gravierenden Bauschäden bedroht“.

Wann die Linn-Klage gegen die Ausübung des Vorkaufsrechtes durch das Land Rheinland-Pfalz für die Meistersel vor dem Verwaltungsgericht Neustadt verhandelt wird, steht noch nicht fest. Es werde versucht, die Sache noch in diesem Jahr zu terminieren, teilte dazu ein Gerichtssprecher auf Anfrage mit. Ein früherer Termin sei schon deshalb nicht möglich, weil Fristen zur Stellungnahme eingehalten werden müssten.

Dass sich der Meistersel -Eigentümerwechsel noch Monate oder im Falle eines Marsches durch die Gerichtsinstanzen womöglich Jahre hinziehen könnte, ist für Dieter Schwarzmann, Ortsbürgermeister von Ramberg, eine Horrorvorstellung. Denn: „Die Meistersel verfällt mit zunehmender Geschwindigkeit.“ Deshalb wären dringend erste sichernde Maßnahmen notwendig. Wenn sich die juristischen Streitigkeiten aber hinziehen, dass die vorhandenen Schäden schon über Winter potenziert würden. Einwurf