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Burgkauf durch das Land rechtens

Das Land Rheinland-Pfalz hat die Burgruine Meistersel in der Pfalz rechtmäßig erworben. Das vom Land ausgeübte Vorkaufsrecht entspreche den gesetzlichen Anforderungen, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße.

Das Land hatte einem privaten Käufer die Ruine mit Hilfe des Vorkaufsrechts „weggeschnappt“, nachdem dieser sie für 5.000 Euro erworben hatte. Das Land hatte sein Einschreiten mit dem Denkmalschutz begründet. Für die Sanierung der Anlage sei ein sechsstelliger Betrag notwendig, dies sei von einem Privatbesitzer kaum zu leisten, so die Argumentation. Der ausgebootete Käufer wollte dies nicht hinnehmen und reichte Klage ein.

Denkmalschutz vor Privatinteressen
Das Gericht billigte nun das Vorgehen der Landesregierung: Die Meistersel sei ein unter Schutz gestelltes Kulturdenkmal von überörtlicher und kunsthistorischer Bedeutung. Das Denkmalschutz- und Denkmalpflegegesetz räume dem Land in solchen Fällen ein Vorkaufsrecht ein, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertige. Dies sei der Fall, denn mit der Übernahme der Ruine in das Eigentum des Landes solle deren Erhalt ermöglicht werden, so das Gericht.

Der vorige Besitzer der Ruine hatte den Zerfall nicht gestoppt. Die nahe Ramberg (Kreis Südliche Weinstraße) auf einem Felsen gelegene Meistersel gilt als eine der ältesten Burgen der Pfalz.

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Neue Hoffnung für Ruine Meistersel

Landesdenkmalamt lässt Konzept für Sicherungsmaßnahmen erstellen

RAMBERG (jüm). Mit der Rettung der Burgruine Meistersel bei Ramberg (Kreis Südliche Weinstraße) soll es jetzt endlich voran gehen: Das Mainzer Landesdenkmalamt hat dafür 50.000 Euro in seinem Etat für das laufende Jahr reserviert.
In den nächsten Wochen solle ein Mitarbeiter eines erfahrenen Karlsruher Statikbüros zusammen mit Vertretern der Landauer Kreisverwaltung und seiner Behörde die Ruine besichtigen, informierte gestern Thomas Metz, kommissarischer Leiter des Landesdenkmalamtes. Aufgabe des Karlsruher Büros sei es, ein Grobkonzept für erste, dringende Sicherungsmaßnahmen zu erstellen. Es solle eine „saubere Grundlage“ erarbeitet werden, „damit wir nicht ein Fenster sanieren und anschließend die Wand zusammen fällt“.
Laut Metz kann das Land ein solches Gutachten in Auftrag geben, obwohl beim Verwaltungsgericht Neustadt noch ein Rechtsstreit anhängig ist: Eine Privatperson aus Carlsberg bei Grünstadt, Werner Caesar Linn, hatte die Ruine vor einem Jahr gekauft. Nachdem frühere Verbindungen zu rechtsextremistischen Kreisen bekannt wurden und Zweifel aufkamen, ob Linn in der Lage wäre, die Burg zu sanieren und zu erhalten, übte das Land Rheinland-Pfalz das Vorkaufsrecht aus. Dagegen klagte Linn, eine mündliche Verhandlung ist für den 5. März anberaumt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.