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OVG: Ausübung des Vorkaufsrecht an der Burgruine Meistersel rechtmäßig

Das Land hat sein Vorkaufsrecht an der Burgruine Meistersel rechtsfehlerfrei und wirksam ausgeübt. Die Klage des Käufers der Ruine gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts ist deshalb erfolglos. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die in der Gemarkung Ramberg im Landkreis Südliche Weinstraße gelegene Burgruine stammt aus dem 11. Jahrhundert und wurde im Dreißigjährigen Krieg zerstört. Seit Ende des 19. Jahrhunderts in Privatbesitz, verkaufte die Eigentümerin sie im März 2006 an den Kläger. Unter Berufung auf Denkmalschutzrecht übte das Land das Vorkaufsrecht aus. Die hiergegen gerichtete Klage des Käufers war schon vor dem Verwaltungsgericht erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.
Das Vorkaufsrecht sei vom beklagten Land zu Recht und fehlerfrei gegenüber dem von den Kaufvertragsparteien insoweit ermächtigten Notar ausgeübt worden. Dabei sei das Land zutreffend davon ausgegangen, bei der Burgruine handele es sich um ein im Jahr 1981 wirksam unter Schutz gestelltes Kulturdenkmal. Die Unterschutzstellung werde ebenso wie der Eintritt ihrer Unanfechtbarkeit durch die vorhandene Aktenlage hinreichend belegt. Die Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten der öffentlichen Hand sei durch Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt, weil dadurch die Erhaltung der Burgruine ermöglicht werde. In der Vergangenheit habe sich die Denkmalschutzbehörde vergeblich um die Einbeziehung der privaten Eigentümer in die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen bemüht.

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. November 2007, Aktenzeichen: 8 A 10361/07.OVG

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Burgkauf durch das Land rechtens

Das Land Rheinland-Pfalz hat die Burgruine Meistersel in der Pfalz rechtmäßig erworben. Das vom Land ausgeübte Vorkaufsrecht entspreche den gesetzlichen Anforderungen, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße.

Das Land hatte einem privaten Käufer die Ruine mit Hilfe des Vorkaufsrechts „weggeschnappt“, nachdem dieser sie für 5.000 Euro erworben hatte. Das Land hatte sein Einschreiten mit dem Denkmalschutz begründet. Für die Sanierung der Anlage sei ein sechsstelliger Betrag notwendig, dies sei von einem Privatbesitzer kaum zu leisten, so die Argumentation. Der ausgebootete Käufer wollte dies nicht hinnehmen und reichte Klage ein.

Denkmalschutz vor Privatinteressen
Das Gericht billigte nun das Vorgehen der Landesregierung: Die Meistersel sei ein unter Schutz gestelltes Kulturdenkmal von überörtlicher und kunsthistorischer Bedeutung. Das Denkmalschutz- und Denkmalpflegegesetz räume dem Land in solchen Fällen ein Vorkaufsrecht ein, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertige. Dies sei der Fall, denn mit der Übernahme der Ruine in das Eigentum des Landes solle deren Erhalt ermöglicht werden, so das Gericht.

Der vorige Besitzer der Ruine hatte den Zerfall nicht gestoppt. Die nahe Ramberg (Kreis Südliche Weinstraße) auf einem Felsen gelegene Meistersel gilt als eine der ältesten Burgen der Pfalz.

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Neue Hoffnung für Ruine Meistersel

Landesdenkmalamt lässt Konzept für Sicherungsmaßnahmen erstellen

RAMBERG (jüm). Mit der Rettung der Burgruine Meistersel bei Ramberg (Kreis Südliche Weinstraße) soll es jetzt endlich voran gehen: Das Mainzer Landesdenkmalamt hat dafür 50.000 Euro in seinem Etat für das laufende Jahr reserviert.
In den nächsten Wochen solle ein Mitarbeiter eines erfahrenen Karlsruher Statikbüros zusammen mit Vertretern der Landauer Kreisverwaltung und seiner Behörde die Ruine besichtigen, informierte gestern Thomas Metz, kommissarischer Leiter des Landesdenkmalamtes. Aufgabe des Karlsruher Büros sei es, ein Grobkonzept für erste, dringende Sicherungsmaßnahmen zu erstellen. Es solle eine „saubere Grundlage“ erarbeitet werden, „damit wir nicht ein Fenster sanieren und anschließend die Wand zusammen fällt“.
Laut Metz kann das Land ein solches Gutachten in Auftrag geben, obwohl beim Verwaltungsgericht Neustadt noch ein Rechtsstreit anhängig ist: Eine Privatperson aus Carlsberg bei Grünstadt, Werner Caesar Linn, hatte die Ruine vor einem Jahr gekauft. Nachdem frühere Verbindungen zu rechtsextremistischen Kreisen bekannt wurden und Zweifel aufkamen, ob Linn in der Lage wäre, die Burg zu sanieren und zu erhalten, übte das Land Rheinland-Pfalz das Vorkaufsrecht aus. Dagegen klagte Linn, eine mündliche Verhandlung ist für den 5. März anberaumt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

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Weiterhin ungewisse Zukunft für die Meistersel

Käufer der südpfälzischen Burgruine klagt gegen Land Rheinland-Pfalz – Auch in Sachsen ein Schloss erworben

Redakteur: Jürgen Müller RAMBERG/MAINZ.

Wie es mit der vom Verfall bedrohten Burgruine Meistersel weitergeht, steht weiter in den Sternen: Der private Kaufinteressent der Ruine will mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Neustadt verhindern, dass das Land Rheinland-Pfalz das Vorkaufsrecht ausübt.

Wie berichtet, hat der angehende Jurist Werner Caesar Linn aus Carlsberg bei Grünstadt die Meistersel im März für 5000 Euro gekauft. Danach war durch einen RHEINPFALZ-Bericht bekannt geworden, dass Linn 1999 auf einer Liste der „Pfalz-Partei“ kandidiert hatte, auf die der Verfassungsschutz wegen, so damals die Begründung, „rechtsextremistischer Bestrebungen“ ein Auge geworfen hatte. Auf der Liste waren mehrere Personen vertreten, deren Namen vorher und nachher auf NPD-Wahlvorschlägen auftauchten. Und der NPD-Landesvorsitzende Peter Marx erklärte Ende März 2006 gegenüber der RHEINPFALZ, dass seine Partei das Meistersel -Vorhaben Linns unterstütze und dass der Pfälzer bereits als Jurist für ihn tätig geworden sei. Linns Vater Werner, ein Frankenthaler Rechtsanwalt, hatte die „Pfalz-Partei“ gegründet und war später als Bundesvorsitzender einer „Partei des Volkes“ aufgetreten.

Diese Verbindungen des Meistersel -Kaufinteressenten zu rechtsextremistischen Kreisen führte das Mainzer Kulturministerium aber gerade nicht als Begründung an, als es Anfang Mai bekannt gab, von seinem Vorkaufsrecht für die südpfälzische Ruine Gebrauch zu machen. Vielmehr verwies es auf die Bestimmung des Denkmalschutzgesetzes, wonach ein solcher Zugriff dann zulässig ist, wenn ein geschütztes Kulturdenkmal von überregionaler Bedeutung erhalten werden soll. Das Ministerium erinnerte daran, dass der von Fachleuten seit Jahren beklagte Verfall dieses historisch bedeutsamen Monumentes deutlich die Notwendigkeit zügiger Sanierungsarbeiten aufzeige, für die ein sechsstelliger Euro-Betrag veranschlagt werde. Unausgesprochen standen damit Zweifel im Raum, ob der private Kaufinteressent dazu in der Lage wäre.

In dieser Sichtweise dürfte sich das Ministerium bestärkt fühlen, wenn es von den Erfahrungen des sächsischen Landesamtes für Denkmalpflege Kenntnis erlangt: Danach ist Werner Caesar Linn schon seit Ende Dezember 2002 Schlossherr, wie Ralf-Peter Pinkwart, der zuständige Gebietsreferent der Dresdner Behörde, gestern auf Anfrage bestätigte. Und zwar von Schloss Gauernitz, einer stattlichen dreiflügeligen Anlage mit Ehrenhof und Nebengebäuden, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts im Neorenaissance-Stil umgebaut wurde. Das Schloss ist nicht nur mit zahlreichen Gauben, Giebeln und Erkern geschmückt, sondern liegt auch idyllisch auf der linken Elbuferseite zwischen Dresden und Meißen.

Schlechte Erfahrungen mit Linn

Doch an dem Schmuckstück nagt seit langem der Zahn der Zeit. Deshalb nahm Pinkwart bei einem Gespräch mit Linn Anfang 2003 erleichtert zur Kenntnis, dass der Käufer „allem Anschein nach wusste, was eine denkmalgerechte Sanierung ausmacht“. Inzwischen ist der Gebietsreferent enttäuscht: „Wir haben schlechte Erfahrungen gemacht, die uns sehr stark daran zweifeln lassen, ob noch etwas unter der Eigentümerschaft von Herrn Linn passiert.“ Gegenüber der früheren Eigentümerin von Schloss Gauernitz, der Gemeindeverwaltung Klipphausen, habe das Landesamt deshalb schriftlich erklärt, dass man die dort angestrebte Rückabwicklung des Kaufvertrages unterstütze.

Offensichtlich, so Pinkwart weiter, habe es Linn „darauf angelegt, sich auf die Erlangung von Fördermitteln zu konzentrieren“. So seien mit noch von der Gemeinde als Voreigentümer beantragten Geldern, die im Zusammenhang mit dem Elbhochwasser des Jahres 2002 bereit standen, die Grundmauern ausgegraben worden. Doch dann sei es zwischen Linn und der Baufirma zum Streit gekommen. Nach RHEINPFALZ-Informationen prozessierte Linns Vater deshalb bis zum Oberlandesgericht Dresden. Als Folge dieser Streitigkeiten ruhen laut Pinkwart die Arbeiten seit 2004. Inzwischen würden mehrjährige Pflanzen in der nicht wiederverfüllten Grube wachsen, seien die erbrachten Teilleistungen offenbar nicht mehr zu gebrauchen. Weil aber an vielen Stellen der Anlage dringend Schäden behoben werden müssten, befinde sich dass Gebäude „in hoher Not“. Das Schloss sei „unmittelbar von gravierenden Bauschäden bedroht“.

Wann die Linn-Klage gegen die Ausübung des Vorkaufsrechtes durch das Land Rheinland-Pfalz für die Meistersel vor dem Verwaltungsgericht Neustadt verhandelt wird, steht noch nicht fest. Es werde versucht, die Sache noch in diesem Jahr zu terminieren, teilte dazu ein Gerichtssprecher auf Anfrage mit. Ein früherer Termin sei schon deshalb nicht möglich, weil Fristen zur Stellungnahme eingehalten werden müssten.

Dass sich der Meistersel -Eigentümerwechsel noch Monate oder im Falle eines Marsches durch die Gerichtsinstanzen womöglich Jahre hinziehen könnte, ist für Dieter Schwarzmann, Ortsbürgermeister von Ramberg, eine Horrorvorstellung. Denn: „Die Meistersel verfällt mit zunehmender Geschwindigkeit.“ Deshalb wären dringend erste sichernde Maßnahmen notwendig. Wenn sich die juristischen Streitigkeiten aber hinziehen, dass die vorhandenen Schäden schon über Winter potenziert würden. Einwurf

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Land Rheinland-Pfalz kauft die Burgruine Meistersel 

Das Land Rheinland-Pfalz kauft die Burgruine Meistersel und macht damit von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch. Dies teilten Ministerpräsident Kurt Beck und Professor Jürgen Zöllner, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur, heute in Mainz mit. Die nahe Ramberg (Kreis Südliche Weinstraße) gelegene Ruine hatte zuletzt für Schlagzeilen gesorgt, weil ihr Besitzer sie im Internet angeboten hatte. Gemäß Denkmalschutz- und Denkmalpflegegesetz darf das Land das Vorkaufsrecht wahrnehmen, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt, insbesondere wenn dadurch ein unbewegliches geschütztes Kulturdenkmal von überregionaler Bedeutung erhalten werden soll. Diese Voraussetzung ist nach Überzeugung des Landes in Bezug auf die Burgruine Meistersel erfüllt.

Der von Fachleuten immer wieder beklagte Verfall der Überreste dieses historisch bedeutsamen Monuments, gerade in den vergangenen Jahren, zeige deutlich die Notwendigkeit umfangreicher und zügig durchzuführender Sanierungsmaßnahmen auf. Für diese müsse in jedem Falle ein sechsstelliger Euro-Betrag veranschlagt werden.
Vor diesem Hintergrund wolle das Land seiner Verantwortung für den Erhalt der Burgruine Meistersel, die zu den ältesten Burgen der Pfalz zählt, gerecht werden, indem es sein Vorkaufsrecht ausübe.

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Land an Burgruine interessiert

Der folgende Artikel wurde am 10.02.06 im MannheimerMorgen veröffentlicht.

1000 Euro
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Alarmstufe rot für fast 1000 Jahre alte Burg Meistersel bei Burrweiler/Ramberg 

Der folgende Artikel erschien am 10. November 2004 im Pfälzer Tageblatt:

Ruine verfällt, weil der Eigentümer tatenlos zusieht

Kreisverwaltung hofft auf Einsatz der Bevölkerung

Die glanzvollen Zeiten der Burg Meistersel sind freilich lange passé. Doch auch als Ruine hatte der einstige und lange Zeit einzige Feudalsitz in der Region, der auf einer 492 Meter hohen Bergkuppe nur wenige Kilometer westlich von Burrweiler das Modenbachtal überragt, eine interessante Geschichte zu erzählen. Nun aber scheint die in Privatbesitz befindliche Burg endgültig dem Verfall preisgegeben. Der Eigentümer sieht jedenfalls tatenlos zu, wie auch die letzten Mauern der kunsthistorisch bedeutenden Anlage zerbröckeln. Und leider tut mancher vandalierende Zeitgenosse ein Übrigens, das steinerne Zeugnis einer fast 1000-jährigen Historie mit dumpfem Mutwillen zu zerstören.

Dabei hätte die Burg Meistersel , die in einer auf den Dreikönigstag des Jahres 1100 datierten Schenkungsurkunde des Bischofs Johannes I. von Speyer erstmals erwähnt wird, ein ehrenderes Andenken verdient, gehört sie doch zu den ältesten Burganlagen der Pfalz. Gegründet im 11. Jahrhundert und im 12. Jahrhundert sogar im Status einer Reichsburg, erlebte sie eine lange Blütezeit bis ins 14. Jahrhundert, als sie „Ganerbensitz“ und folglich geteilt wurde. Im Bauernkrieg (1525) wurde die Burganlage, deren Name aus der Ritterzeit stammt und „Wohnung des Meisters“ bedeutet, gewaltsam zerstört, bald darauf aber wieder aufgebaut. Erst der Dreißigjährige Krieg besiegelte ihr Ende. Seither ist die Meistersel eine Ruine und als solche dem zeitumwitterten Charme der Vergänglichkeit unterworfen.

Gekritzeltes Pappschild weist Weg

Wer den Weg zu ihr findet, – nur ein von Hand gekritzeltes, Schreibfehler behaftetes Miniaturpappschild weist die Richtung vom Parkplatz drei Buchen -, staunt über die eindrucksvollen Mauer- und Grabenreste, die heute noch die frühere Dreiteilung erkennen lassen. Zu sehen sind die Oberburg mit Teilen eines Wohnhauses auf einem markanten Felsen, die Unterburg mit dem einstigen Brunnenschacht und die Vorburg nördlich des Halsgrabens mit einer moosüberwucherten Umfassungsmauer. Nicht nur diese ist extrem wackelig. Der Kunsthistoriker Prof. Dr. Reinhard Zimmermann von der Universität Trier, dem die Meistersel besonders ans Herz gewachsen ist, hat weitere Schwachstellen ausfindig gemacht, die er der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße als Untere Denkmalschutzbehörde jüngst in einem detaillierten Schreiben darlegte.

„Unmittelbar einsturzgefährdet“ ist demnach der gotische Wohnbau mit einem „in der Pfalz einmaligen“ vierteiligen Spitzbogenfenster, das leider schon trauriges Symbol des rasanten Verfalls ist. Denn während es – noch völlig intakt – als stimmungsvolles Bildmotiv in vielen Burgenführern auftaucht, sind zwei der drei tragenden Säulen mittlerweile zerstört. Auch die Brunnenanlage und die Reste der einst aufwändigen Toranlage mit dem (noch) sehr gut erhaltenen inneren Spitzbogentor sind „akut bedroht“. Kein Wunder also, dass der Kunsthistoriker Alarmstufe rot sieht, die seines Erachtens finanziell erschwinglichen Sofortmaßnahmen zum „Stopp des weiteren Verfalls“ fordert und die zuständigen Behörden ermahnt, keinesfalls vor einem „nicht zur Kooperation bereiten Eigentümer“ zu kapitulieren.

Nun könnte man meinen, „Eigentum verpflichtet“. Doch so einfach ist die Sache leider nicht, gibt Kurt Frein vom Landesdenkmalamt in Mainz zu bedenken. Den Eigentümer eines Denkmals kann man gemäß eines heiß diskutierten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes von 1999 nämlich „nicht merklich in die Pflicht nehmen, wenn er daraus keine Erträge gewinnt“. Das aber ist bei der Burgruine Meistersel weder möglich noch erwünscht. Zur Debatte steht keine Rittererlebniswelt mit Würstchenbude, sondern ausschließlich die sensible Bewahrung des wildromantischen Ist-Zustandes mitsamt seines reizvollen Vergänglichkeitscharakters.

Unterstützung in fünfstelliger Höhe

Dafür allerdings signalisiert das Landesdenkmalamt finanzielle Schützenhilfe in fünfstelliger Höhe. Frein schwebt eine Art mobile „Bauhütte“ vor, so dass „fünf bis sechs Leute ohne großen Aufwand und mit einfachem Gerät“ die Instandhaltung bewerkstelligen könnten.

Baudirektor Arno Wahrheit von der Kreisverwaltung SÜW hofft zwar ebenfalls auf Rettung, sieht die Sachlage aber pessimistischer, solange sich die Bevölkerung nicht vehement für den Erhalt „ihres“ Denkmals einsetzt und öffentlichen Druck ausübt. Seit jeher war die Meistersel uneinnehmbar, das wird für die Handwerker heute auch nicht anders sein, so seine Mutmaßungen, die er mit Personal- und Sachkosten multipliziert. Das Ergebnis ist eine „Investition jenseits von gut und böse“, die letztendlich doch in den Sand gesetzt sei, wenn der Eigentümer kein Einsehen für die Folgepflege habe.

Was sagt der weit ab vom Schuss lebende „Burgherr“, Rechtsanwalt Dr. Klaus W…, zu all den Gedankenspielen um sein verfallendes Hab und Gut? Er ist schlicht unerreichbar. Sämtliche Versuche der telefonischen Kontaktaufnahme beantwortet eine synthetische Stimme: „Kein Anschluss unter dieser Nummer …“