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Burgruine Meistersel wird gesichert |
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Montag, 13. Oktober 2008 |
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Auf der Burgruine Meistersel sind erste Maßnahmen zur Sicherung dieses denkmalgeschützten Kulturguts in die Wege geleitet worden. Die Kreisverwaltung hatte einem erfahrenen Bauunternehmer aus Wernersberg den Auftrag erteilt, eine Zuwegung zur Baustelle anzulegen und diese einzurichten sowie zuerst die am schwersten von Wind und Wetter beschädigte süd-östliche Mauer zu sichern. Auch für die Sicherung des Brunnenturms wurden Vorbereitungen getroffen. Damit diese Arbeiten durch die Baufirma ausgeführt werden konnten, war es notwendig, das unmittelbare Umfeld der Burgruine freizuschneiden und den überwuchernden Mauerbewuchs aus Efeu, Hecken und Büschen zu entfernen. "Dafür war die Hilfe der Ramberger Feuerwehr und der Höhenrettungsgruppe Wernersberg entscheidend und wichtig. Ohne diese Unterstützung wäre eine so komplizierte Baustelleneinrichtung in dem unwegsamen Gelände gar nicht möglich gewesen" erklärt Landrätin Theresia Riedmaier. Zusammen mit den Feuerwehrleuten und dem Ortsbürgermeister von Ramberg, Dieter Schwarzmann, hat sie sich vom Stand der vorbereitenden Sicherungsmaßnahmen auf der Burg Meistersel überzeugt. Vor wenigen Wochen waren nochmals die Experten der Denkmalschutzbehörde (Mainz) vor Ort. Bei dieser Gelegenheit wurde festgestellt, dass bevor weitere Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden, eine statische Prüfung erfolgen muss. Ein Fachmann wird daher nach einer weiteren Begutachtung gegebenenfalls neue Lösungsvorschläge unterbreiten. Nach dem ersten Freischneiden von Gestrüpp und Efeu war zu ersehen, dass zusätzliche Unterfangungs- und Ausbesserungsmaßnahmen notwendig werden, mit denen man vorher nicht gerechnet hatte. Theresia Riedmaier: "Wir sehen schon jetzt, dass die Sicherungsmaßnahmen viel komplizierter werden und sicher auch erheblich teurer". Es mache trotzdem Sinn, die Ruine Meistersel im jetzigen Bestand als kulturhistorisches Zeugnis vergangener Jahrhunderte zu erhalten. "Ich bin dem Land außerordentlich dankbar, dass es dafür Verantwortung auf sich nimmt", so die Landrätin. Quelle: http://www.luaktiv.de/scripts/cms_luaktiv_temp/news.php?id=9660
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Letzte Aktualisierung ( Montag, 13. Oktober 2008 )
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OVG: Ausübung des Vorkaufsrecht an der Burgruine Meistersel rechtmäßig |
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Donnerstag, 29. November 2007 |
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Das Land hat sein Vorkaufsrecht an der Burgruine Meistersel rechtsfehlerfrei und wirksam ausgeübt. Die Klage des Käufers der Ruine gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts ist deshalb erfolglos. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die in der Gemarkung Ramberg im Landkreis Südliche Weinstraße gelegene Burgruine stammt aus dem 11. Jahrhundert und wurde im Dreißigjährigen Krieg zerstört. Seit Ende des 19. Jahrhunderts in Privatbesitz, verkaufte die Eigentümerin sie im März 2006 an den Kläger. Unter Berufung auf Denkmalschutzrecht übte das Land das Vorkaufsrecht aus. Die hiergegen gerichtete Klage des Käufers war schon vor dem Verwaltungsgericht erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Das Vorkaufsrecht sei vom beklagten Land zu Recht und fehlerfrei gegenüber dem von den Kaufvertragsparteien insoweit ermächtigten Notar ausgeübt worden. Dabei sei das Land zutreffend davon ausgegangen, bei der Burgruine handele es sich um ein im Jahr 1981 wirksam unter Schutz gestelltes Kulturdenkmal. Die Unterschutzstellung werde ebenso wie der Eintritt ihrer Unanfechtbarkeit durch die vorhandene Aktenlage hinreichend belegt. Die Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten der öffentlichen Hand sei durch Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt, weil dadurch die Erhaltung der Burgruine ermöglicht werde. In der Vergangenheit habe sich die Denkmalschutzbehörde vergeblich um die Einbeziehung der privaten Eigentümer in die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen bemüht.
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. November 2007, Aktenzeichen: 8 A 10361/07.OVG
Quelle: PM vom OVG Rheinland-Pfalz |
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Burgkauf durch das Land rechtens |
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Montag, 26. März 2007 |
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Das Land Rheinland-Pfalz hat die Burgruine Meistersel in der Pfalz rechtmäßig erworben. Das vom Land ausgeübte Vorkaufsrecht entspreche den gesetzlichen Anforderungen, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße.
Das Land hatte einem privaten Käufer die Ruine mit Hilfe des Vorkaufsrechts "weggeschnappt", nachdem dieser sie für 5.000 Euro erworben hatte. Das Land hatte sein Einschreiten mit dem Denkmalschutz begründet. Für die Sanierung der Anlage sei ein sechsstelliger Betrag notwendig, dies sei von einem Privatbesitzer kaum zu leisten, so die Argumentation. Der ausgebootete Käufer wollte dies nicht hinnehmen und reichte Klage ein. Denkmalschutz vor Privatinteressen Das Gericht billigte nun das Vorgehen der Landesregierung: Die Meistersel sei ein unter Schutz gestelltes Kulturdenkmal von überörtlicher und kunsthistorischer Bedeutung. Das Denkmalschutz- und Denkmalpflegegesetz räume dem Land in solchen Fällen ein Vorkaufsrecht ein, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertige. Dies sei der Fall, denn mit der Übernahme der Ruine in das Eigentum des Landes solle deren Erhalt ermöglicht werden, so das Gericht.
Der vorige Besitzer der Ruine hatte den Zerfall nicht gestoppt. Die nahe Ramberg (Kreis Südliche Weinstraße) auf einem Felsen gelegene Meistersel gilt als eine der ältesten Burgen der Pfalz.
Quelle: SWR |
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Letzte Aktualisierung ( Montag, 26. März 2007 )
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